Wir lösen das Problem im Sinne des Tierschutzes

Taubenvergrämung – nachhaltig, tierschutzgerecht und effektiv


Tauben können in Städten, Industrieanlagen, landwirtschaftlichen Betrieben und an öffentlichen Gebäuden schnell zu einem erheblichen Problem werden. Verschmutzungen, Schäden an Gebäuden sowie gesundheitliche Risiken machen eine professionelle und verantwortungsvolle Taubenvergrämung notwendig.

Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen zur nachhaltigen Regulierung und Vergrämung von Stadttauben – stets unter Berücksichtigung von Tierschutz, Sicherheit und den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.



Unsere Leistungen im Bereich Taubenvergrämung:


Naturansiedlung mit dem Wanderfalken

Die natürliche Anwesenheit eines Wanderfalken sorgt langfristig für eine deutliche Reduzierung des Taubendrucks. Durch gezielte Naturansiedlung schaffen wir eine nachhaltige und ökologische Lösung, bei der Tauben bestimmte Bereiche dauerhaft meiden. Diese Methode orientiert sich an natürlichen Abläufen und bietet eine besonders nachhaltige Form der Vergrämung.



Vergrämung durch trainierte Greifvögel

Der gezielte Einsatz professionell trainierter Greifvögel zählt zu den effektivsten Methoden der aktiven Taubenabwehr. Je nach Einsatzgebiet und Situation arbeiten wir unter anderem mit:

  • Wanderfalken
  • Habichten
  • Harris Hawks (Wüstenbussarden)

Die regelmäßige Präsenz der Greifvögel erzeugt bei den Tauben einen natürlichen Feinddruck, wodurch sich die Tiere dauerhaft aus dem betroffenen Gebiet zurückziehen.


Lebendfang mit Fangschlag

In Bereichen mit starkem Taubenbesatz kann der kontrollierte Lebendfang mittels Fangschlag erforderlich sein. Diese Methode ermöglicht eine gezielte und tierschutzgerechte Regulierung des Bestandes und wird ausschließlich unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.


Abschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Wenn andere Maßnahmen nicht ausreichend wirksam sind oder besondere Situationen es erforderlich machen, kann als letzte Möglichkeit eine gezielte Entnahme durch Abschuss erfolgen. Diese Maßnahmen werden ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit, unter höchsten Sicherheitsstandards sowie im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben durchgeführt.


Individuelle Lösungen für Ihr Objekt

Jede Situation erfordert ein individuelles Konzept. Ob Industriegebäude, historische Bauwerke, landwirtschaftliche Anlagen oder innerstädtische Bereiche – wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende und nachhaltige Strategie zur Taubenvergrämung.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten und erstellen ein individuelles Konzept für Ihr Objekt. Gerne beraten wir Sie vor Ort um eine ideale Lösung für Ihr Taubenproblem zu erörtern, für diese Zwecke berechnen wir Ihnen eine kleine Pauschale, die bei der Endabrechnung selbstverständlich berücksichtigt wird.



Mehr als 50 Jahre Erfahrung ...


Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in der Vergrämung von Problem-Vögeln und sind darin Experten. Insbesondere bei sehr problematischen Aufgabenstellungen können wir daher die Entscheidung welche Art der Vergrämung wir wählen, als Experten beurteilen.

Selbstverständlich werden vor jeder amtlichen Antragstellung alle möglichen Vergrämungsmöglichkeiten, wie die Installation mechanischer Abwehrmöglichkeiten oder die Vergrämung mit Raubvögeln geprüft und abgewogen.

Der VGH hat grundsätzlich eine Erlaubnis zum Töten von Tauben stattgegeben, allerdings ist die Bekämpfung sachkundigen Personen mit entsprechender Erlaubnis vorbehalten. Privatpersonen oder andere Menschen ohne Sachkunde dürfen Tauben daher nicht vergiften oder anderweitig töten :“denn die von dem Kläger begehrte Erlaubnis, gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3e TierSchG gewerbsmäßig Tauben, also Wirbeltiere, als Schädlinge zu bekämpfen, kann gemäß § 11 Abs. 2 und 2a TierSchG unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden." (OpenJur: Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.2011 - 8 A 396/10, Zeile 28)

Wir verfügen über die notwendige Sachkunde und begleiten Sie gerne bei der Beseitigung Ihres Tauben-Problems,
auch durch alle Instanzen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder ergänzende Unterlagen benötigen, freuen wir uns mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.